Gesundheitswesen

Basis unserer Beratung im Gesundheitswesen sind rechtliche Fachkenntnisse des Arznei- und Heilmittelwesens und ein fundiertes Know-how auf dem Gebiet der Medizintechnik. Besonders das umfangreiche Verständnis der rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen in dieser Branche kommt unseren Mandanten immer wieder zugute.

Beratungsbeispiel 1:

Ein Nischenanbieter auf dem ophthalmologischen Gebiet übernimmt einen Teil des Arzneimittelbereichs eines weltweit tätigen Pharmazieunternehmens. Wir beraten den Mandanten vom Erwerb der Zulassung der Arzneimittel, über den produktions- und vertriebswichtigen Wissenstransfer bis zum Übergang der zugehörigen Marken ins eigene Unternehmen.

Beratungsbeispiel 2:

Entwicklung, Anmeldung und Betreuung des weltweiten Marken- und Patentportfolios sowie der Geschmacksmuster- und Urheberrechte für ein führendes Naturkosmetikunternehmen. Bei Schutzrechtsverstößen verteidigen wir die Rechte weltweit. Im Ausland in enger Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Spezialisten in den betroffenen Märkten.

Beratungsbeispiel 3:

Ein innovatives Softwareunternehmen entwickelt eine hochkomplexe softwarebasierte Methode zur Analyse von Stimmfrequenzen zum Zweck der frühzeitigen Bestimmung von physischen oder psychischen Belastungsmerkmalen. Nach erfolgreicher Anwendung im Markt soll das Unternehmen mit diesem Hauptunternehmenswert veräußert werden. Wir führen eine umfassende Patentverletzungsrecherche durch und bewerten die Erfolgsaussichten einer Patentanmeldung für die Methode. Wir entwickeln ein umfassendes Geheimhaltungskonzept für die betroffenen Urheberrechte und das Know-how. Für den Verkäufer des Unternehmens bereiten wir sämtliche Due Diligence – Unterlagen auf, erstellen und optimieren die erforderlichen Lizenzverträge und erarbeiten die Technologietransferkomponenten der Transaktion.