Gesellschaftsrecht/M&A
Intention unserer Kanzlei im Bereich des Gesellschaftsrechts ist die Schaffung einer sicheren rechtlichen
Basis zur effizienten Umsetzung der unternehmerischen Ziele unserer Mandanten in den verschiedenen
wirtschaftlichen Lebens- und Investitionszyklen. Das Gesellschaftsrecht selbst dient uns dabei als
vielseitiges Gestaltungsmittel, das sich innovativ einsetzen lässt - bei der transaktionsbezogenen
Beratung im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen ebenso wie bei der Unterstützung im
Tagesgeschäft.
Unser Beratungsspektrum im Gesellschaftsrecht/M&A:
- Rechtsformwahl und Satzungsgestaltung
- Gesellschafter- und Hauptversammlungen
- Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat einschließlich Haftungsfragen
- Innenfinanzierung und Kapitalmaßnahmen
- Konzernrecht und Umstrukturierungen
- Joint Ventures
- Unternehmensnachfolge
- Arbeitsrecht
- Sanierung und Restrukturierung
- Strukturierung von Transaktionen
- Vertraulichkeitsvereinbarungen und Letter of Intent
- Due Diligence
- Finanzierung
- Vertragsverhandlungen und -management
- Fusionskontrolle
- Unterstützung bei Post-Closing-Maßnahmen
- Distressed M&A
- Streit über Geschäftsführungsmaßnahmen
- Streit über Gesellschafterentscheidungen durch Beschlussfassung
- Streit über die Auskunfts- und Kontrollrechte der Gesellschafter
- Streit über die Abberufung von Gesellschaftsorganen
- Streit über die Beendigung von Anstellungsverhältnissen
- Streit über den Ausschluss von Gesellschaftern
- Einstweiliger Rechtsschutz
- Schiedsgerichtsbarkeit und Alternative Dispute Resolution
Ansprechpartner
Florian Roetzer
roetzer@rwzh.com