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Gesellschaftsrecht/M&A

Intention unserer Kanzlei im Bereich des Gesellschaftsrechts ist die Schaffung einer sicheren rechtlichen Basis zur effizienten Umsetzung der unternehmerischen Ziele unserer Mandanten in den verschiedenen wirtschaftlichen Lebens- und Investitionszyklen. Das Gesellschaftsrecht selbst dient uns dabei als vielseitiges Gestaltungsmittel, das sich innovativ einsetzen lässt - bei der transaktionsbezogenen Beratung im Rahmen von Unternehmenskäufen und -verkäufen ebenso wie bei der Unterstützung im Tagesgeschäft.

Unser Beratungsspektrum im Gesellschaftsrecht/M&A:

Gesellschaftsrechtliche Beratung

  • Rechtsformwahl und Satzungsgestaltung
  • Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat einschließlich Haftungsfragen
  • Innenfinanzierung und Kapitalmaßnahmen
  • Konzernrecht und Umstrukturierungen
  • Joint Ventures
  • Unternehmensnachfolge
  • Arbeitsrecht
  • Sanierung und Restrukturierung

Transaktionsbezogene Beratung

  • Strukturierung von Transaktionen
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen und Letter of Intent
  • Due Diligence
  • Finanzierung
  • Vertragsverhandlungen und -management
  • Fusionskontrolle
  • Unterstützung bei Post-Closing-Maßnahmen
  • Distressed M&A

Prozessführung

  • Streit über Geschäftsführungsmaßnahmen
  • Streit über Gesellschafterentscheidungen durch Beschlussfassung
  • Streit über die Auskunfts- und Kontrollrechte der Gesellschafter
  • Streit über die Abberufung von Gesellschaftsorganen
  • Streit über die Beendigung von Anstellungsverhältnissen
  • Streit über den Ausschluss von Gesellschaftern
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Schiedsgerichtsbarkeit und Alternative Dispute Resolution

Ansprechpartner

Florian Roetzer
roetzer@rwzh.com